Pflichtverteidiger Köln

Verbreitet wird angenommen, der Pflichtverteidiger sei ein „Anwalt für Arme“. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt jedoch nicht von den finanziellen Mitteln des Beschuldigten ab, sondern von der Schwere des Tatvorwurfes und der allgemeinen strafprozessualen Situation. In § 140 StPO (Strafprozeßordnung) heißt es: die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn …. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist. Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug scheiden daher aus, da das Mindestmaß der im Gesetz vorgesehenen Strafe weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Für einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger gibt es keine besonderen Erfordernisse. Es muss begründet werden, weshalb ein Fall der “notwendigen Verteidigung” – also ein Fall der Pflichtverteidigung – vorliegt, sollte der Antrag von einem Anwalt gestellt werden. Sprechen Sie uns an.

Weitere Fälle der Pflichtverteidigung:

  • die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
  • das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
  • gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird
  • der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird
  • zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt
  • ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
  • der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist.

Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger kann sich neben den oben genannten Fällen gemäß § 140 Abs. 2 StPO auch dann ergeben, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat, wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint oder wenn sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Sie suchen einen Pflichtverteidiger? Dann sprechen Sie uns an. Wir prüfen umgehend, ob wir Ihren Fall übernehmen können. Das Gegenstück zum Pflichtverteidiger ist der Wahlverteidiger, den der Beschuldigte selbst bestimmt. Sollten Sie vom Gericht eine Anfrage erhalten haben, ob Ihnen im Falle der Pflichtverteidigung ein bestimmter Anwalt beigeordnet werden soll, können Sie uns dem Gericht als Verteidiger auch vorschlagen.